Handballtraining ab 23. August nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel
Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg >35 – das gilt jetzt für unsere Sportler und Gäste
Sportausübungen in geschlossenen Räumen für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind.
Kinder bis 6 Jahre sind von der Regelung weiterhin ausgenommen
Schüler die regelmäßig in Schulen getestet werden, sind ebenfalls ausgenommen, auch während der Ferien. Zum Beweis muss ein Schülerticket, Schülerausweis o.Ä. vorgelegt werden.
Genesene Personen müssen ihre ärztliche Bestätigung über die Genesung vorlegen können
Als gültige Tests gelten PCR-Tests, Antigen Schnelltests oder Selbsttests vor Ort. Selbsttests müssen selbst mitgebracht werden.
Selbsttests“ müssen vor Ort unter Aufsicht einer beauftragten Person durchgeführt werden. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis, so ist die betroffene Person abzusondern und darf den Spielort nicht mehr betreten.